top of page

z.B. für 5,59 EUR im Monat*

Hundehalterhaftpflicht-
versicherung

Okan Ertas Google 5 Sterne Bewertung
Hundehalterhaftpflichtversicherung online abschließen
  • Welche Zahlweisen sind möglich?
    Sie können bei uns per Lastschrift bezahlen. Wir bieten die Zahlweisen 'monatlich', 'vierteljährlich', 'halbjährlich' und 'jährlich' an. Wenn Sie die Zahlweise anpassen möchten, können Sie das im Kundenportal auf der Vertragsdetailseite tun. Für die Reiseversicherung ist nur eine Einmalzahlung oder die jährliche Zahlweise möglich.
  • Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
    Generell gilt für die Privathaftpflichtversicherung von andsafe weltweiter Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass der Wohnsitz oder Unternehmensstandort in Deutschland ist. Bei einem Umzug (Ummeldung des Erstwohnsitzes / Unternehmensstandort) ins Ausland ist eine Versicherung bei andsafe leider nicht mehr möglich.
  • Wie kann ich im Schadenfall Dokumente hochladen?
    Wenn Sie erfolgreich einen Schaden im Bereich "Schaden melden" im Kundenportal angelegt haben, bekommen sie eine Nachricht von uns. Aus dieser Nachricht geht auch hervor, welche Dokumente wir von Ihnen für die weitere Schadensbearbeitung benötigen. Diese können Sie uns dann ganz bequem im Kundenportal zur Verfügung stellen, damit wir Ihren Schaden so schnell wie möglich bearbeiten und erstatten können. In Ihrem persönlichen Kundenbereich sehen Sie auch noch einmal, welche Dokumente wir noch benötigen.
  • Wie sind Schäden durch Drohnen versichert?
    Das Fliegen von Drohnen ist bei uns versichert. In der Privathaftpflichtversicherung sind Sie geschützt, sofern Sie die Drohne nicht gewerblich oder entgegen gesetzlicher Vorschriften nutzen, das Startgewicht von 5 Kilogramm nicht überstiegen wird und bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird. Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Flugdrohnen bis 5 kg Fluggewicht für den betrieblichen Einsatz bis zu einer maximalen Summe von 750.000 € versichert.
  • Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
    Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung) ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung. Mit ihr springen wir als Ihre Versicherung ein, wenn jemand Ihnen einen Schaden zugefügt hat, aber finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten, bzw. wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
  • Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?
    Nein. Der Name „Haftpflichtversicherung“ bedeutet nicht, dass es Pflicht ist, diese Versicherung zu besitzen. Er bezieht sich auf die Tatsache, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind zu haften – und dass diese Versicherung Sie in einem solchen Fall schützt. Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht.
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung sein?
    Die Deckungssumme sollte pauschal mindestens 10 Mio. Euro betragen. Diese Summe sollte alle Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken. Darüber hinaus – und für nur einen geringen Beitrag mehr – können Sie Ihre Haftpflichtversicherung auch mit einer Deckungssumme von 20 Mio. oder 30 Mio. Euro abschließen. Wir bieten auch Tarife an, die 50 bis 100 Mio. abdecken. Dafür nehmen Sie gerne direkten Kontakt mit uns auf.
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung?
    Bei uns können Sie die private Haftpflichtversicherung entweder ohne Selbstbeteiligung oder mit drei unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen abschließen: 150 Euro 300 Euro 500 Euro Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag Ihrer Versicherung verringert werden.
  • Gibt es eine Mindestschadenhöhe für die Privathaftpflichtversicherung?
    Nein, es gibt bei uns keine Mindestschadenhöhe.
  • Was muss ich bei einem Privathaftpflicht-Vergleich beachten?
    Auf diese Dinge sollten Sie bei einem Vergleich von unterschiedlichen privaten Haftpflichtversicherungen und den entsprechenden Tarifen achten: Wer soll mit der Versicherung versichert werden – Sie als Einzelperson, Sie und Ihr:e Partner:in oder Sie und Ihre Familie? Hat der Tarif der Versicherung eine ausreichend hohe Deckungssumme bzw. haben Sie ausreichend hohe Versicherungssummen gewählt? Sind beim Versicherer Mietsachschäden und Schäden an geliehenen Sachen mitversichert? Inwieweit sind Vermögensschäden mitversichert? Wie sind Gefälligkeitsschäden versichert? Sind auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder bzw. Personen abgedeckt? Enthält die Versicherung eine Forderungsausfalldeckung? Können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst wählen und so den Beitrag der Versicherung ggf. senken? Umfasst die Versicherung auch die „Mallorca-Deckung“ und einen allgemeinen Schutz im Ausland? Wie sieht die Kündigungsfrist der Versicherung aus?
  • Was bedeutet Deliktsunfähigkeit?
    Personen gelten als schuld- bzw. deliktsunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Unter diese Gruppe fallen Kinder bis sieben Jahre und Erwachsene mit begrenzten geistigen Fähigkeiten bspw. durch Demenz. Demnach tragen diese im Falle eines von ihnen verursachten Schadens keine Verantwortung und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn also Ihre 5-jährige Tochter bei einer gemeinsamen Radtour aus Versehen mit dem Fahrrad zu nah an ein parkendes Auto kommt und dieses zerkratzt, hat der Eigentümer des Autos kein Recht auf Schadenersatz. In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie jedoch den Verzicht auf Einwand der Deliktunfähigkeit: Wurden Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder oder andere mitversicherte Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichten wir auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leisten Schadenersatz, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit verzichten zu wollen, und der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.
  • Reicht die private Haftpflichtversicherung als Absicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst aus?
    Angestellte im Öffentlichen Dienst wie Lehrer:innen, Beamt:innen oder Polizist:innen benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung als zusätzliche Absicherung. Denn die reine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie – wie der Name schon sagt – bei Schäden in der Freizeit, sie bietet keinen Schutz bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Doch bei uns können Sie den Zusatzbaustein "Diensthaftpflichtversicherung" im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung abschließen und sich so vor finanziellen Folgen durch Schäden auch während der Dienstzeit abgesichert.

Wir arbeiten für Sie

Für den Gesetzgeber geht von einem Hund potentiell Gefahr aus. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung: Als private:r Hundehalter:innen sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Hund anderen verursacht. Auch wenn Sie während des Schadenvorfalls gar nicht anwesend waren oder sich absolut korrekt verhalten haben.

Dazu kommt, dass der Gesetzgeber den Hundehalter oder die Halterin zu einem sehr umfassenden Schadenersatz verpflichtet: Als Tierhalter:in haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe – das finanzielle Risiko ist also enorm. Der Schutz einer Versicherung ist deshalb praktisch unverzichtbar.

Weil es durchaus auch zu größeren Personenschäden durch z. B. Hundebisse oder Verkehrsunfälle kommen kann, gibt es in Deutschland in einigen Bundesländern sogar eine gesetzliche Verpflichtung, eine Hundehaftpflicht für alle Hunde abzuschließen. Die Hundehaftpflicht erfüllt selbstverständlich alle Anforderungen an eine solche Pflichtversicherung – eine entsprechende Versicherungsbestätigung über eine Hundehaftpflichtversicherung erstellen wir selbstverständlich beim Vertragsabschluss.

Hundehalterhaftpflicht - Was ist versichert?

Mit der Hundehaftpflicht haben Sie Dank unseren umfassenden Leistungen einen sehr umfangreichen Schutz vor den finanziellen Risiken, die durch Schadensersatzzahlungen entstehen können. Sie schützt Sie und Ihren Vierbeiner vor hohen Kosten und das zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Versicherte Schäden

Wichtige Leistungen auf einen Blick:

Sachschäden und Personenschäden und sich daraus ergebende Vermögensschäden

Mietsachschäden: Sachschäden an fremden, geliehenen oder gemieteten Sachen

Schäden bei der Teilnahme an Veranstaltungen – z. B. Messen, Hundeschulen, Ausstellungen

Schäden durch tierische Ausscheidungen

Schäden durch das Führen ohne Leine oder Maulkorb

Vermögensschäden, die während des Versicherungsschutzes unabhängig von einem Sachschaden oder Personenschaden verursacht wurden

Kostenlose Mitversicherung

Wichtige Leistungen auf einen Blick:

Welpen bis zu einem Alter von einem Jahr

Tier-Transportanhängern und Hundeschlitten

Versicherungsschutz beim Einsatz als Rettungshund, Assistenzhund, Suchhund oder Therapiehund

Weltweiter Versicherungsschutz, auch beim Urlaub mit Hund in Ferienwohnungen

Kostenübernahme von

Wichtige Leistungen auf einen Blick:

Tierarztbehandlungen des eigenen Hundes nach einer Beißerei, wenn die Sach- und Rechtslage noch unklar ist bis 1.500 Euro

Nottötung oder Bestattung des eigenen Hundes nach einem Versicherungsfall bis 500 Euro

Kautionsleistungen bei Versicherungsfällen im Ausland

Eigenschutzdeckung: Absicherung von eigenen Schadenersatzansprüchen, wenn der/die fremde Hundehalter:in nachweislich zahlungsunfähig ist

Hundehaftpflicht - So schnell kann ein Schadenfall eintreten

Beinverletzung Hundehalterhaftpflichtversicherung

Personenschaden: Wenn ein anderer Hundebesitzer gebissen wird

Sie gehen mit Ihrem Hund ohne Leine im Stadtpark spazieren, als Ihnen ein anderer Hundebesitzer zusammen mit seinem Hund entgegen kommt. Ihr Hund will den anderen Hund freudig begrüßen, doch dieser schnappt nach ihm und es kommt zu einer Beißerei. Um seinen Hund zu schützen, hebt der andere Hundebesitzer ihn hoch – und wird dabei von Ihrem Hund gebissen.

Solche und andere Personenschäden im Umgang mit Hunden treten fast tagtäglich auf: Ein Jogger wird im Stadtpark von einem jungen Hund umgerannt oder eine ältere Frau stolpert über den liegenden Hund im Café.

Mietsachschaden: Wenn der Frust am Inventar ausgelassen wird

Sie lassen Ihren Hund das erste Mal für eine längere Zeit allein zuhause, um einkaufen zu gehen. Leider findet Ihr Tier das gar nicht gut und lässt seinen Frust an der Haustür aus. Das Resultat: Die Haustür ist fast bis auf Höhe der Türklinke zerkratzt. Die Kratzer sind so tief, dass die Tür ausgetauscht werden muss.

Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung schließen diesen und weitere Mietsachschäden mit ein. Auch wenn Sie mit Ihrem Hund Urlaub in einer Ferienwohnung machen.

Mietsachschäden Hundehalterhaftpflichtversicherung
Welpen Hundehalterhaftpflichtversicherung

Ungewollter Deckakt: Wenn die Hormone mit Ihrem Vierbeiner durchgehen

Schneller passiert als gedacht: Sie sind mit Ihrem jungen, unkastrierten Rüden im Wald unterwegs. Doch Ihr sonst so gut erzogenes Tier folgt plötzlich einer Spur und ignoriert den Rückruf. Sie rennen hinterher, da ist es schon zu spät: Ihr Rüde deckt die Hündin eines anderen Hundehalters.

Für die Schäden, die aufgrund der daraus resultierenden Trächtigkeit entstehen können, müssen Sie als Hundebesitzer des Rüden per Gesetz aufkommen. Besagte Deckschäden sind dabei bspw. die Kosten für die Abtreibung oder die Aufzucht der unerwünschten Welpen.

Was unsere Kunden sagen

Bester Mann 🤝🏼 kompetent, freundlich und schnell!

Hausverwalter - Niklas B.

ERTAS Versicherungen - digital. einfach. sicher.

Kundenportal.png

Alle Dokumente in der App -
egal ob Smartphone, Tablet oder Computer.

  • Welche Zahlweisen sind möglich?
    Sie können bei uns per Lastschrift bezahlen. Wir bieten die Zahlweisen 'monatlich', 'vierteljährlich', 'halbjährlich' und 'jährlich' an. Wenn Sie die Zahlweise anpassen möchten, können Sie das im Kundenportal auf der Vertragsdetailseite tun. Für die Reiseversicherung ist nur eine Einmalzahlung oder die jährliche Zahlweise möglich.
  • Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
    Generell gilt für die Privathaftpflichtversicherung von andsafe weltweiter Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass der Wohnsitz oder Unternehmensstandort in Deutschland ist. Bei einem Umzug (Ummeldung des Erstwohnsitzes / Unternehmensstandort) ins Ausland ist eine Versicherung bei andsafe leider nicht mehr möglich.
  • Wie kann ich im Schadenfall Dokumente hochladen?
    Wenn Sie erfolgreich einen Schaden im Bereich "Schaden melden" im Kundenportal angelegt haben, bekommen sie eine Nachricht von uns. Aus dieser Nachricht geht auch hervor, welche Dokumente wir von Ihnen für die weitere Schadensbearbeitung benötigen. Diese können Sie uns dann ganz bequem im Kundenportal zur Verfügung stellen, damit wir Ihren Schaden so schnell wie möglich bearbeiten und erstatten können. In Ihrem persönlichen Kundenbereich sehen Sie auch noch einmal, welche Dokumente wir noch benötigen.
  • Wie sind Schäden durch Drohnen versichert?
    Das Fliegen von Drohnen ist bei uns versichert. In der Privathaftpflichtversicherung sind Sie geschützt, sofern Sie die Drohne nicht gewerblich oder entgegen gesetzlicher Vorschriften nutzen, das Startgewicht von 5 Kilogramm nicht überstiegen wird und bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird. Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Flugdrohnen bis 5 kg Fluggewicht für den betrieblichen Einsatz bis zu einer maximalen Summe von 750.000 € versichert.
  • Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
    Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung) ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung. Mit ihr springen wir als Ihre Versicherung ein, wenn jemand Ihnen einen Schaden zugefügt hat, aber finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten, bzw. wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
  • Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?
    Nein. Der Name „Haftpflichtversicherung“ bedeutet nicht, dass es Pflicht ist, diese Versicherung zu besitzen. Er bezieht sich auf die Tatsache, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind zu haften – und dass diese Versicherung Sie in einem solchen Fall schützt. Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht.
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung sein?
    Die Deckungssumme sollte pauschal mindestens 10 Mio. Euro betragen. Diese Summe sollte alle Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken. Darüber hinaus – und für nur einen geringen Beitrag mehr – können Sie Ihre Haftpflichtversicherung auch mit einer Deckungssumme von 20 Mio. oder 30 Mio. Euro abschließen. Wir bieten auch Tarife an, die 50 bis 100 Mio. abdecken. Dafür nehmen Sie gerne direkten Kontakt mit uns auf.
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung?
    Bei uns können Sie die private Haftpflichtversicherung entweder ohne Selbstbeteiligung oder mit drei unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen abschließen: 150 Euro 300 Euro 500 Euro Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag Ihrer Versicherung verringert werden.
  • Gibt es eine Mindestschadenhöhe für die Privathaftpflichtversicherung?
    Nein, es gibt bei uns keine Mindestschadenhöhe.
  • Was muss ich bei einem Privathaftpflicht-Vergleich beachten?
    Auf diese Dinge sollten Sie bei einem Vergleich von unterschiedlichen privaten Haftpflichtversicherungen und den entsprechenden Tarifen achten: Wer soll mit der Versicherung versichert werden – Sie als Einzelperson, Sie und Ihr:e Partner:in oder Sie und Ihre Familie? Hat der Tarif der Versicherung eine ausreichend hohe Deckungssumme bzw. haben Sie ausreichend hohe Versicherungssummen gewählt? Sind beim Versicherer Mietsachschäden und Schäden an geliehenen Sachen mitversichert? Inwieweit sind Vermögensschäden mitversichert? Wie sind Gefälligkeitsschäden versichert? Sind auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder bzw. Personen abgedeckt? Enthält die Versicherung eine Forderungsausfalldeckung? Können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst wählen und so den Beitrag der Versicherung ggf. senken? Umfasst die Versicherung auch die „Mallorca-Deckung“ und einen allgemeinen Schutz im Ausland? Wie sieht die Kündigungsfrist der Versicherung aus?
  • Was bedeutet Deliktsunfähigkeit?
    Personen gelten als schuld- bzw. deliktsunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Unter diese Gruppe fallen Kinder bis sieben Jahre und Erwachsene mit begrenzten geistigen Fähigkeiten bspw. durch Demenz. Demnach tragen diese im Falle eines von ihnen verursachten Schadens keine Verantwortung und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn also Ihre 5-jährige Tochter bei einer gemeinsamen Radtour aus Versehen mit dem Fahrrad zu nah an ein parkendes Auto kommt und dieses zerkratzt, hat der Eigentümer des Autos kein Recht auf Schadenersatz. In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie jedoch den Verzicht auf Einwand der Deliktunfähigkeit: Wurden Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder oder andere mitversicherte Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichten wir auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leisten Schadenersatz, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit verzichten zu wollen, und der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.
  • Reicht die private Haftpflichtversicherung als Absicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst aus?
    Angestellte im Öffentlichen Dienst wie Lehrer:innen, Beamt:innen oder Polizist:innen benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung als zusätzliche Absicherung. Denn die reine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie – wie der Name schon sagt – bei Schäden in der Freizeit, sie bietet keinen Schutz bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Doch bei uns können Sie den Zusatzbaustein "Diensthaftpflichtversicherung" im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung abschließen und sich so vor finanziellen Folgen durch Schäden auch während der Dienstzeit abgesichert.

Weitere Versicherungen

Familie zu Hause

Sie benötigen noch eine Privathaftpflicht?

Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Privathaftpflichtversicherung für Singles, Paare und Familien.

Sie benötigen eine Hausratversicherung?

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hausratversicherung

Wohnzimmereinrichtung

Brauchen Sie Hilfe?
 Wir helfen gerne bei allen Fragen.

*Berechnungsgrundlage: Golden Retriever, gechipt, Alter Hundehalter:in: 30 Jahre, 50 Mio. EUR Versicherungssumme

bottom of page