Die Vorteile der Inhaltsversicherung
für Ihr Unternehmen
Ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis
Ausgezeichnete Versicherung - von Franke und Bornberg unabhängig mit sehr gut bewertet!
Entschädigung zum Neuwert
Keine Verluste durch zeitliche Wertminderung
Elementar und Unbenannte Gefahren inklusive
Alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Versicherte Kosten unabhängig von dem Inhaltswert
Kosten für Abbruch, Aufräumung, Trocknung, Feuerlöschkosten uvm. sind zusätzlich versichert.
Wir arbeiten für Sie
Warum eine Inhaltsversicherung?
Mit einer Inhaltsversicherung, per Definition auch oft Geschäftsinhaltsversicherung, Inventarversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung genannt, sichern Sie das Inventar Ihres Unternehmens. Dazu gehören Sachwerte wie die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte Ihrer Firma, die Sie gegen mögliche Gefahren wie Sturm, Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl schützen. Bei uns ist Ihr Gewerbe sogar gegen Folgen von Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall mitversichert!
Fallbeispiele für Schäden bei einer Inhaltsversicherung
Werkstattbrand
Durch einen technischen Defekt kommt es zu einem Brand in der Werkstatt. Das Feuer greift schnell um sich, die gesamte Werkstatt und der anliegende Aufenthaltsraum brennen vollständig aus. So ein Schadensfall übersteigt schnell einen Wert von 500.000 Euro. Eine Geschäftsinhaltsversicherung bietet hier Versicherungsschutz
Wasserschaden
Durch einen Starkregen tritt der Bachlauf neben dem Betriebsgrundstück über die Ufer. Das Wasser dringt in die Betriebshalle und beschädigt die dort eingelagerten Waren und Vorräte. Hierbei werden Sachen im Wert von 20.000 € beschädigt. Die Inventarversicherung ersetzt die beschädigten Waren.
Rohrbruch
An einer Zuleitung kommt es innerhalb des Betriebsgebäudes zu einem Bruchschaden. Umfangreiche Sanierungs- und Trocknungsmaßnahmen lassen während dieser Zeit keinen Betrieb zu. Während dieser Arbeiten wird der Betrieb vollständig geschlossen. Durch die Betriebsunterbrechung entstehen kosten von 50.000 Euro. Auch hier übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherung die Kosten.
Der passende Versicherungsschutz für Ihr Betrieb
Je nach Branche und Berufsgruppe unterscheiden sich die benötigten Leistungen ihrer Vermögenshaftpflichtversicherung. Wir haben Ihnen exemplarisch drei Branchen dargestellt und zeigen Ihnen im Vergleich, welche Leistungen Sie nach Abschluss der Versicherung im Schadenfall erwarten können.
Gaststätte/Reastaurant
Ein kleines Missgeschick eines Mitarbeitenden oder Gastes und schon ist Ihr Betrieb einem Risiko ausgesetzt. Mit uns sind Sie versichert – für alle Fälle.
Wichtige Leistungen auf einen Blick
Kostenübernahme bei einfachem Diebstahl von beweglichen Sachen Ihres Gewerbes, z.B. Terassenmöbeln im Freien
Absicherung bei Schäden am Eigentum von Gästen (fremdes Eigentum mit abgesichert)
Übernahme von Schäden am Eigentum von Mitarbeiter:innen
Montagedienst/Handwerk
Ihr Equipment auf Ihren Fahrzeugen ist das wichtigste für Sie, um Ihrer Kundschaft helfen zu können. Mit unserer Versicherung haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen im Schadenfall hilft.
Wichtige Leistungen auf einen Blick
Kostenübernahme bei Raub und Diebstahl auf Transportwegen
Absicherung bei Schäden am Eigentum von Mitarbeitern
Übernahme bei Schäden außerhalb der Betriebsstätte durch eine weltweite Außenversicherung
Onlinehandel
Ein Geschäft digital aufzubauen bringt Flexibilität, Vielseitigkeit und Freiheit mit sich – und leider auch Risiken. Wir schützen Sie, damit Sie sich aufs Wesentliche konzentrieren können.
Wichtige Leistungen auf einen Blick
Kostenübernahme bei Raub und Diebstahl Ihrer Lagerbestände
Absicherung bei Schäden an Verpackungsmaterial für den Versand
Bei Bedarf schützen wir zusätzlich Ihre Elektronik, Daten und Programme
Der Weg ist das Ziel - wir begleiten Sie.
1. Risikoanalyse
Wir analysieren Ihre aktuelle Situation
und suchen nach Versorgungslücken.
2. Individuelle Angebote
Wir erstellen Ihnen die besten Angebote
und klären Sie über die Leistungen auf.
3. Betreuung
Wir managen Ihren Schutz und kümmern uns um die Schadensregulierungen.
Was unsere Kunden sagen
ERTAS Versicherungen - digital. einfach. sicher.
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Welche Zahlweisen sind möglich?Sie können bei uns per Lastschrift bezahlen. Wir bieten die Zahlweisen 'monatlich', 'vierteljährlich', 'halbjährlich' und 'jährlich' an. Wenn Sie die Zahlweise anpassen möchten, können Sie das im Kundenportal auf der Vertragsdetailseite tun. Für die Reiseversicherung ist nur eine Einmalzahlung oder die jährliche Zahlweise möglich.
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Gilt der Versicherungsschutz weltweit?Generell gilt für die Privathaftpflichtversicherung von andsafe weltweiter Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass der Wohnsitz oder Unternehmensstandort in Deutschland ist. Bei einem Umzug (Ummeldung des Erstwohnsitzes / Unternehmensstandort) ins Ausland ist eine Versicherung bei andsafe leider nicht mehr möglich.
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Wie kann ich im Schadenfall Dokumente hochladen?Wenn Sie erfolgreich einen Schaden im Bereich "Schaden melden" im Kundenportal angelegt haben, bekommen sie eine Nachricht von uns. Aus dieser Nachricht geht auch hervor, welche Dokumente wir von Ihnen für die weitere Schadensbearbeitung benötigen. Diese können Sie uns dann ganz bequem im Kundenportal zur Verfügung stellen, damit wir Ihren Schaden so schnell wie möglich bearbeiten und erstatten können. In Ihrem persönlichen Kundenbereich sehen Sie auch noch einmal, welche Dokumente wir noch benötigen.
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Wie sind Schäden durch Drohnen versichert?Das Fliegen von Drohnen ist bei uns versichert. In der Privathaftpflichtversicherung sind Sie geschützt, sofern Sie die Drohne nicht gewerblich oder entgegen gesetzlicher Vorschriften nutzen, das Startgewicht von 5 Kilogramm nicht überstiegen wird und bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird. Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Flugdrohnen bis 5 kg Fluggewicht für den betrieblichen Einsatz bis zu einer maximalen Summe von 750.000 € versichert.
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Was ist eine Forderungsausfalldeckung?Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung) ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung. Mit ihr springen wir als Ihre Versicherung ein, wenn jemand Ihnen einen Schaden zugefügt hat, aber finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten, bzw. wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
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Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?Nein. Der Name „Haftpflichtversicherung“ bedeutet nicht, dass es Pflicht ist, diese Versicherung zu besitzen. Er bezieht sich auf die Tatsache, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind zu haften – und dass diese Versicherung Sie in einem solchen Fall schützt. Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung sein?Die Deckungssumme sollte pauschal mindestens 10 Mio. Euro betragen. Diese Summe sollte alle Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken. Darüber hinaus – und für nur einen geringen Beitrag mehr – können Sie Ihre Haftpflichtversicherung auch mit einer Deckungssumme von 20 Mio. oder 30 Mio. Euro abschließen. Wir bieten auch Tarife an, die 50 bis 100 Mio. abdecken. Dafür nehmen Sie gerne direkten Kontakt mit uns auf.
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Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung?Bei uns können Sie die private Haftpflichtversicherung entweder ohne Selbstbeteiligung oder mit drei unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen abschließen: 150 Euro 300 Euro 500 Euro Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag Ihrer Versicherung verringert werden.
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Gibt es eine Mindestschadenhöhe für die Privathaftpflichtversicherung?Nein, es gibt bei uns keine Mindestschadenhöhe.
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Was muss ich bei einem Privathaftpflicht-Vergleich beachten?Auf diese Dinge sollten Sie bei einem Vergleich von unterschiedlichen privaten Haftpflichtversicherungen und den entsprechenden Tarifen achten: Wer soll mit der Versicherung versichert werden – Sie als Einzelperson, Sie und Ihr:e Partner:in oder Sie und Ihre Familie? Hat der Tarif der Versicherung eine ausreichend hohe Deckungssumme bzw. haben Sie ausreichend hohe Versicherungssummen gewählt? Sind beim Versicherer Mietsachschäden und Schäden an geliehenen Sachen mitversichert? Inwieweit sind Vermögensschäden mitversichert? Wie sind Gefälligkeitsschäden versichert? Sind auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder bzw. Personen abgedeckt? Enthält die Versicherung eine Forderungsausfalldeckung? Können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst wählen und so den Beitrag der Versicherung ggf. senken? Umfasst die Versicherung auch die „Mallorca-Deckung“ und einen allgemeinen Schutz im Ausland? Wie sieht die Kündigungsfrist der Versicherung aus?
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Was bedeutet Deliktsunfähigkeit?Personen gelten als schuld- bzw. deliktsunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Unter diese Gruppe fallen Kinder bis sieben Jahre und Erwachsene mit begrenzten geistigen Fähigkeiten bspw. durch Demenz. Demnach tragen diese im Falle eines von ihnen verursachten Schadens keine Verantwortung und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn also Ihre 5-jährige Tochter bei einer gemeinsamen Radtour aus Versehen mit dem Fahrrad zu nah an ein parkendes Auto kommt und dieses zerkratzt, hat der Eigentümer des Autos kein Recht auf Schadenersatz. In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie jedoch den Verzicht auf Einwand der Deliktunfähigkeit: Wurden Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder oder andere mitversicherte Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichten wir auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leisten Schadenersatz, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit verzichten zu wollen, und der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.
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Reicht die private Haftpflichtversicherung als Absicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst aus?Angestellte im Öffentlichen Dienst wie Lehrer:innen, Beamt:innen oder Polizist:innen benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung als zusätzliche Absicherung. Denn die reine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie – wie der Name schon sagt – bei Schäden in der Freizeit, sie bietet keinen Schutz bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Doch bei uns können Sie den Zusatzbaustein "Diensthaftpflichtversicherung" im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung abschließen und sich so vor finanziellen Folgen durch Schäden auch während der Dienstzeit abgesichert.
Weitere Gewerbeversicherungen
*Berechnungsgrundlage: Einzelhandel, Neugründung, 50.000 EUR Umsatz, 10.000 EUR Versicherungssumme