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Private
Rechtsschutzversicherung

ERTAS Versicherungsmakler Berlin
Mit den besten Tarifen und
unserem Service alles aus einer Hand.

Okan Ertas Google 5 Sterne Bewertung
Rechtsschutzversicherung

Die Vorteile Privaten Rechtsschutzversicherung

Ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis
Ausgezeichnete Versicherung - von Franke und Bornberg unabhängig mit sehr gut bewertet!

Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Anwälte sind teuer - lassen Sie Ihre Firmen-Rechtsschutz bezahlen.

Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
Die Rechtsschutz kämpft für Ihr Recht, auch wenn es deutlich teurer werden kann.

Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Sollten Sie doch einen Fall verlieren, übernimmt Ihre Rechtsschutz die Kosten der gegnerischen Seite.

Wir arbeiten für Sie

Warum eine Rechtsschutzversicherung?

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

Fallbeispiele für Schäden bei einer Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht

Arbeits-Rechtsschutz

Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.

Wohnungs-Rechtsschutz

Frau Poczesniok zog aus ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr
geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte sie ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

Rechtsschutzversicherung Mietrecht
Rechtsschutzversicherung Verkehrsrecht

Verkehrs-Rechtsschutz

Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Sozial-Rechtsschutz

Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

Rechtsschutzversicherung Sozialrecht

Der Weg ist das Ziel - wir begleiten Sie.

1. Risikoanalyse
Wir analysieren Ihre aktuelle Situation

und suchen nach Versorgungslücken.

2. Individuelle Angebote
Wir erstellen Ihnen die besten Angebote

und klären Sie über die Leistungen auf.

3. Betreuung
Wir managen Ihren Schutz 
und kümmern uns um die Schadensregulierungen.

Was unsere Kunden sagen

Bester Mann 🤝🏼 kompetent, freundlich und schnell!

Hausverwalter - Niklas B.

ERTAS Versicherungen - digital. einfach. sicher.

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Alle Dokumente in der App -
egal ob Smartphone, Tablet oder Computer.

  • Welche Zahlweisen sind möglich?
    Sie können bei uns per Lastschrift bezahlen. Wir bieten die Zahlweisen 'monatlich', 'vierteljährlich', 'halbjährlich' und 'jährlich' an. Wenn Sie die Zahlweise anpassen möchten, können Sie das im Kundenportal auf der Vertragsdetailseite tun. Für die Reiseversicherung ist nur eine Einmalzahlung oder die jährliche Zahlweise möglich.
  • Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
    Generell gilt für die Privathaftpflichtversicherung von andsafe weltweiter Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass der Wohnsitz oder Unternehmensstandort in Deutschland ist. Bei einem Umzug (Ummeldung des Erstwohnsitzes / Unternehmensstandort) ins Ausland ist eine Versicherung bei andsafe leider nicht mehr möglich.
  • Wie kann ich im Schadenfall Dokumente hochladen?
    Wenn Sie erfolgreich einen Schaden im Bereich "Schaden melden" im Kundenportal angelegt haben, bekommen sie eine Nachricht von uns. Aus dieser Nachricht geht auch hervor, welche Dokumente wir von Ihnen für die weitere Schadensbearbeitung benötigen. Diese können Sie uns dann ganz bequem im Kundenportal zur Verfügung stellen, damit wir Ihren Schaden so schnell wie möglich bearbeiten und erstatten können. In Ihrem persönlichen Kundenbereich sehen Sie auch noch einmal, welche Dokumente wir noch benötigen.
  • Wie sind Schäden durch Drohnen versichert?
    Das Fliegen von Drohnen ist bei uns versichert. In der Privathaftpflichtversicherung sind Sie geschützt, sofern Sie die Drohne nicht gewerblich oder entgegen gesetzlicher Vorschriften nutzen, das Startgewicht von 5 Kilogramm nicht überstiegen wird und bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird. Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Flugdrohnen bis 5 kg Fluggewicht für den betrieblichen Einsatz bis zu einer maximalen Summe von 750.000 € versichert.
  • Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
    Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung) ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung. Mit ihr springen wir als Ihre Versicherung ein, wenn jemand Ihnen einen Schaden zugefügt hat, aber finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten, bzw. wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
  • Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?
    Nein. Der Name „Haftpflichtversicherung“ bedeutet nicht, dass es Pflicht ist, diese Versicherung zu besitzen. Er bezieht sich auf die Tatsache, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind zu haften – und dass diese Versicherung Sie in einem solchen Fall schützt. Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht.
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung sein?
    Die Deckungssumme sollte pauschal mindestens 10 Mio. Euro betragen. Diese Summe sollte alle Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken. Darüber hinaus – und für nur einen geringen Beitrag mehr – können Sie Ihre Haftpflichtversicherung auch mit einer Deckungssumme von 20 Mio. oder 30 Mio. Euro abschließen. Wir bieten auch Tarife an, die 50 bis 100 Mio. abdecken. Dafür nehmen Sie gerne direkten Kontakt mit uns auf.
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung?
    Bei uns können Sie die private Haftpflichtversicherung entweder ohne Selbstbeteiligung oder mit drei unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen abschließen: 150 Euro 300 Euro 500 Euro Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag Ihrer Versicherung verringert werden.
  • Gibt es eine Mindestschadenhöhe für die Privathaftpflichtversicherung?
    Nein, es gibt bei uns keine Mindestschadenhöhe.
  • Was muss ich bei einem Privathaftpflicht-Vergleich beachten?
    Auf diese Dinge sollten Sie bei einem Vergleich von unterschiedlichen privaten Haftpflichtversicherungen und den entsprechenden Tarifen achten: Wer soll mit der Versicherung versichert werden – Sie als Einzelperson, Sie und Ihr:e Partner:in oder Sie und Ihre Familie? Hat der Tarif der Versicherung eine ausreichend hohe Deckungssumme bzw. haben Sie ausreichend hohe Versicherungssummen gewählt? Sind beim Versicherer Mietsachschäden und Schäden an geliehenen Sachen mitversichert? Inwieweit sind Vermögensschäden mitversichert? Wie sind Gefälligkeitsschäden versichert? Sind auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder bzw. Personen abgedeckt? Enthält die Versicherung eine Forderungsausfalldeckung? Können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst wählen und so den Beitrag der Versicherung ggf. senken? Umfasst die Versicherung auch die „Mallorca-Deckung“ und einen allgemeinen Schutz im Ausland? Wie sieht die Kündigungsfrist der Versicherung aus?
  • Was bedeutet Deliktsunfähigkeit?
    Personen gelten als schuld- bzw. deliktsunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Unter diese Gruppe fallen Kinder bis sieben Jahre und Erwachsene mit begrenzten geistigen Fähigkeiten bspw. durch Demenz. Demnach tragen diese im Falle eines von ihnen verursachten Schadens keine Verantwortung und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn also Ihre 5-jährige Tochter bei einer gemeinsamen Radtour aus Versehen mit dem Fahrrad zu nah an ein parkendes Auto kommt und dieses zerkratzt, hat der Eigentümer des Autos kein Recht auf Schadenersatz. In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie jedoch den Verzicht auf Einwand der Deliktunfähigkeit: Wurden Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder oder andere mitversicherte Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichten wir auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leisten Schadenersatz, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit verzichten zu wollen, und der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.
  • Reicht die private Haftpflichtversicherung als Absicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst aus?
    Angestellte im Öffentlichen Dienst wie Lehrer:innen, Beamt:innen oder Polizist:innen benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung als zusätzliche Absicherung. Denn die reine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie – wie der Name schon sagt – bei Schäden in der Freizeit, sie bietet keinen Schutz bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Doch bei uns können Sie den Zusatzbaustein "Diensthaftpflichtversicherung" im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung abschließen und sich so vor finanziellen Folgen durch Schäden auch während der Dienstzeit abgesichert.

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