Die Reiserücktrittsversicherung als starke Basis. Individuell erweiterbar.
Die Reiserücktrittsversicherung schützt, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können.
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Erstattung Ihrer Stornokosten
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Übernahme von Umbuchungskosten
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Bei Erkrankung (z. B. Covid 19)
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Bei Unfallverletzung
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Inkl. telefonischer Stornoberatung
Wir arbeiten für Sie
Flexibel weiteren Schutz hinzubuchen
Reiseabbruchversicherung
Einfach hinzubuchen und Schutz genießen, wenn Sie Ihre Reise unerwartet abbrechen müssen.
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Bei verfrühter Rückreise
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Bei verspäteter Rückreise
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Für nicht genutzte Unterkünfte
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Aufgrund angeordneter Quarantäne
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Nachreisekosten zu einer Reisegruppe
Reisekrankenversicherung
Sollte während Ihrer Auslandsreise eine medizinische Behandlung notwendig sein, übernehmen wir
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Transport-, Behandlungs- und Unterkunftskosten
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Kosten für Heil- und Hilfsmittel
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Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen
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Such-, Rettungs- und Bergungskosten
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Organisation und Kosten für Rücktransport
Reisegepäckversicherung
Dieser Zusatzbaustein schützt bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres Gepäcks.
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Für Ihr Gepäck und das Ihrer Familie
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Bei Verlust oder Beschädigung
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Kostenübernahme für Ersatzkäufe vor Ort
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Auch bei Diebstahl aus einem KFZ
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Bis zu 6.000 Euro Versicherungssumme
Wir versichern Ihre Reise - so, wie es zu Ihnen passt
Schutz für alle
Ob Sie allein reisen, als Paar oder mit der ganzen Familie: bei uns finden Sie den passenden Schutz.
Überall geschützt
Wir versichern Ihre Reise in Deutschland, im europäischen Ausland oder weltweit.
Rundum sorglos
Stellen Sie sich Ihren Reiseschutz individuell zusammen oder buchen sie das Komplett-Paket.
Einmal- oder
Jahresschutz
Versichern Sie einmalig eine bestimmte Reise oder alle Reisen (auch bereits gebuchte) im ganzen Jahr.
Die Bausteine unserer Reiseversicherung im Detail
Reiserücktrittversicherung
So sehr wir Ihnen Ihre Traumreise wünschen – es gibt viele Gründe, aus denen diese unerwartet doch nicht angetreten werden kann. Sei es eine Erkrankung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder auch der unerwartete Antritt eines neuen Jobs. Auch Familiäre Ereignisse oder angeordnete Quarantäne können einer Reise im Wege stehen. Im Ernstfall schützt unsere Reiseversicherung Sie mit dem Basisbaustein Reiserücktritt vor anfallenden Kosten.
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Erstattung der Storno-Kosten die anfallen, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können
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Übernahme der Mehrkosten die entstehen, wenn Sie Ihre Reise erst verspätet antreten können
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Erstattung der Mehrkosten bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Weg zum ersten versicherten Transportmittel (z. B. wenn Sie dadurch das gebuchte Flugzeug verpassen)
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Ersatz der Mehrkosten, die Ihnen durch Umbuchung Ihrer Reise entstehen
Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung – oder auch Auslandskrankenversicherung genannt – ist eine Zusatzversicherung und gilt für Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Sie oder eine mitversicherte Person während der Reise erkranken und eine medizinische Behandlung notwendig sein, sind Sie vor enstehenden Kosten geschützt. Dies gilt für schulmedizinisch anerkannte sowie – unter bestimmten Vorraussetzungen – auch alternativmedizinische Heilbehandlungen.
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Unsere Notfall-Hotline ist jederzeit erreichbar – auch mit Dolmetsch-Service und psychologischem Beistand
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Wir erstatten Transport-, Behandlungs- und Unterkunftskosten für ambulante und stationäre Behandlungen
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Wir erstatten Kosten für Heilmittel sowie für Arznei- und Verbandsmittel
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Wir erstatten Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Füllungen und Reparaturen an vorhandenen Prothesen
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Bei auf der Reise eintretender Schwangerschaft übernehmen wir die Kosten für notwendige Behandlungen
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Wir erstatten Such-, Rettungs- und Bergungskosten von bis zu 10.000 Euro
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Wir erstatten Organisation und Kosten für Rücktransport von Erkrankten oder Verstorbenen
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn Sie Ihre Reise unerwartet abbrechen müssen. Denn sobald Sie die erste Reiseleistung ihrer gebuchten Reise in Anspruch nehmen – also zum Beispiel das Flugzeug oder den Zug besteigen – können Sie nicht mehr von Ihrer Reiserücktrittversicherung Gebrauch machen. Unsere Reiseabbruchversicherung können Sie einfach hinzubuchen und genießen dann folgenden Schutz:
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Wir ersetzen Ihre Mehrkosten für die Rückreise, wenn Sie früher zurückreisen müssen
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Wir ersetzen Ihre Mehrkosten für die Rückreise, wenn Sie erst später zurückreisen können
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Wir zahlen Ihre Kosten für eine nicht genutzte Unterkunft, falls Sie z. B. stationär behandelt werden müssen
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Wir erstatten Ihre Kosten für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes wegen angeordneter Quarantäne
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Wir zahlen Ihre Mehrkosten für eine verzögerte Rückreise in Folge von Naturgewalten, wie z. B. Feuer
Reisegepäckversicherung
Mit diesem zusätzlichen Baustein versichern wir Ihr Gepäck und auch das Ihrer mitreisenden Familie. Und das gilt sowohl für Ihren Reisebedarf – also das, was sich bei Reiseantritt in Ihrem Gepäck befindet – als auch für Gegenstände (z. B. Mitbringsel), die Sie auf der Reise erwerben. Geht Ihr Gepäck verloren, wird gestohlen oder beschädigt, sind wir für Sie da. Unser Schutz gilt hierbei für mitgeführtes Gepäck genau so wie auch für aufgegebenes oder zur Aufbewahrung abgegebenes Gepäck.
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Die maximale Erstattungssumme liegt für Einzelpersonen bei bis zu 3.000 € und für Paare oder Familien bei bis zu 6.000 €.
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Wenn Ihr Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt, übernehmen wir bis zu
250 € für getätigte Ersatzkäufe (z. B. Kleidung).
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Welche Zahlweisen sind möglich?Sie können bei uns per Lastschrift bezahlen. Wir bieten die Zahlweisen 'monatlich', 'vierteljährlich', 'halbjährlich' und 'jährlich' an. Wenn Sie die Zahlweise anpassen möchten, können Sie das im Kundenportal auf der Vertragsdetailseite tun. Für die Reiseversicherung ist nur eine Einmalzahlung oder die jährliche Zahlweise möglich.
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Gilt der Versicherungsschutz weltweit?Generell gilt für die Privathaftpflichtversicherung von andsafe weltweiter Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass der Wohnsitz oder Unternehmensstandort in Deutschland ist. Bei einem Umzug (Ummeldung des Erstwohnsitzes / Unternehmensstandort) ins Ausland ist eine Versicherung bei andsafe leider nicht mehr möglich.
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Wie kann ich im Schadenfall Dokumente hochladen?Wenn Sie erfolgreich einen Schaden im Bereich "Schaden melden" im Kundenportal angelegt haben, bekommen sie eine Nachricht von uns. Aus dieser Nachricht geht auch hervor, welche Dokumente wir von Ihnen für die weitere Schadensbearbeitung benötigen. Diese können Sie uns dann ganz bequem im Kundenportal zur Verfügung stellen, damit wir Ihren Schaden so schnell wie möglich bearbeiten und erstatten können. In Ihrem persönlichen Kundenbereich sehen Sie auch noch einmal, welche Dokumente wir noch benötigen.
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Wie sind Schäden durch Drohnen versichert?Das Fliegen von Drohnen ist bei uns versichert. In der Privathaftpflichtversicherung sind Sie geschützt, sofern Sie die Drohne nicht gewerblich oder entgegen gesetzlicher Vorschriften nutzen, das Startgewicht von 5 Kilogramm nicht überstiegen wird und bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird. Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Flugdrohnen bis 5 kg Fluggewicht für den betrieblichen Einsatz bis zu einer maximalen Summe von 750.000 € versichert.
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Was ist eine Forderungsausfalldeckung?Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung) ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung. Mit ihr springen wir als Ihre Versicherung ein, wenn jemand Ihnen einen Schaden zugefügt hat, aber finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten, bzw. wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
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Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?Nein. Der Name „Haftpflichtversicherung“ bedeutet nicht, dass es Pflicht ist, diese Versicherung zu besitzen. Er bezieht sich auf die Tatsache, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind zu haften – und dass diese Versicherung Sie in einem solchen Fall schützt. Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung sein?Die Deckungssumme sollte pauschal mindestens 10 Mio. Euro betragen. Diese Summe sollte alle Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken. Darüber hinaus – und für nur einen geringen Beitrag mehr – können Sie Ihre Haftpflichtversicherung auch mit einer Deckungssumme von 20 Mio. oder 30 Mio. Euro abschließen. Wir bieten auch Tarife an, die 50 bis 100 Mio. abdecken. Dafür nehmen Sie gerne direkten Kontakt mit uns auf.
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Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung?Bei uns können Sie die private Haftpflichtversicherung entweder ohne Selbstbeteiligung oder mit drei unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen abschließen: 150 Euro 300 Euro 500 Euro Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag Ihrer Versicherung verringert werden.
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Gibt es eine Mindestschadenhöhe für die Privathaftpflichtversicherung?Nein, es gibt bei uns keine Mindestschadenhöhe.
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Was muss ich bei einem Privathaftpflicht-Vergleich beachten?Auf diese Dinge sollten Sie bei einem Vergleich von unterschiedlichen privaten Haftpflichtversicherungen und den entsprechenden Tarifen achten: Wer soll mit der Versicherung versichert werden – Sie als Einzelperson, Sie und Ihr:e Partner:in oder Sie und Ihre Familie? Hat der Tarif der Versicherung eine ausreichend hohe Deckungssumme bzw. haben Sie ausreichend hohe Versicherungssummen gewählt? Sind beim Versicherer Mietsachschäden und Schäden an geliehenen Sachen mitversichert? Inwieweit sind Vermögensschäden mitversichert? Wie sind Gefälligkeitsschäden versichert? Sind auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder bzw. Personen abgedeckt? Enthält die Versicherung eine Forderungsausfalldeckung? Können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst wählen und so den Beitrag der Versicherung ggf. senken? Umfasst die Versicherung auch die „Mallorca-Deckung“ und einen allgemeinen Schutz im Ausland? Wie sieht die Kündigungsfrist der Versicherung aus?
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Was bedeutet Deliktsunfähigkeit?Personen gelten als schuld- bzw. deliktsunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Unter diese Gruppe fallen Kinder bis sieben Jahre und Erwachsene mit begrenzten geistigen Fähigkeiten bspw. durch Demenz. Demnach tragen diese im Falle eines von ihnen verursachten Schadens keine Verantwortung und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn also Ihre 5-jährige Tochter bei einer gemeinsamen Radtour aus Versehen mit dem Fahrrad zu nah an ein parkendes Auto kommt und dieses zerkratzt, hat der Eigentümer des Autos kein Recht auf Schadenersatz. In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie jedoch den Verzicht auf Einwand der Deliktunfähigkeit: Wurden Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder oder andere mitversicherte Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichten wir auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leisten Schadenersatz, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit verzichten zu wollen, und der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.
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Reicht die private Haftpflichtversicherung als Absicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst aus?Angestellte im Öffentlichen Dienst wie Lehrer:innen, Beamt:innen oder Polizist:innen benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung als zusätzliche Absicherung. Denn die reine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie – wie der Name schon sagt – bei Schäden in der Freizeit, sie bietet keinen Schutz bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Doch bei uns können Sie den Zusatzbaustein "Diensthaftpflichtversicherung" im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung abschließen und sich so vor finanziellen Folgen durch Schäden auch während der Dienstzeit abgesichert.
Weitere Versicherungen
*Berechnungsgrundlage: Versicherte Reisekosten bis 1.000,- EUR, Single, 30 Jahre alt, Flugreise, weltweit, Reiserücktritt