Die Vorteile der Vermögensschadenhaftpflicht
für Ihr Unternehmen
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Integrierte Bürohaftpflichtversicherung
Zusätzlicher Schutz bei Personen- und Sachschäden ohne eigenständige Betriebshaftpflicht
Wir arbeiten für Sie
Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt nach Abschluss Betriebe, Freiberufler:innen und Selbständige vor den Folgen von finanziellen Schäden, die durch ihr Handeln entstehen und schützt vor unnötigen Risiken.
Mit der Versicherung von andsafe sind Sie auf der sicheren Seite, sollten Sie einen Vermögensschaden bei einem/einer Kund:in verursachen. Und das alles digital, ganz ohne lästigen Papierkram.
Wie schützt mich die Vermögensschadenhaftpflicht?
Als Unternehmer:in immer sicher
Ob Sie eine Web- oder Werbeagentur betreiben, als Hausverwalter:in, Immobilienmakler:in, Designer:in, oder Unternehmensberater:in arbeiten – Sie haben viele Freiheiten. Zu Ihren beruflichen Entscheidungen gehört große Verantwortung: für alle Pannen, die so passieren. Wer berät, begutachtet oder mit Kundenvermögen arbeitet, sollte sich gut absichern. Für jede fehlerhafte Kalkulation, jede versäumte Frist oder jede fehlerhafte Beratung haften Sie als Unternehmer oder Unternehmerin persönlich und unbeschränkt für den Vermögensschaden. Da können schnell mal fünfstellige Summen auf Sie zukommen. Dieses berufliche Versehen, das hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen kann, wird durch die Vermögensschadenhaftpflicht von andsafe abgedeckt.
Einfach abgesichert
Ja, sicher: Die andsafe Vermögensschadenhaftpflicht ist existenziell wichtig. Sie bietet Schutz vor dem realen Risiko, dass nur ein Fehler Ihr Unternehmen ruinieren kann. Denn sie deckt viele Vermögensschäden aus ihren beruflichen Tätigkeiten ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt neben die (allgemeine) Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die sich normalerweise um die Sach- und Personenschäden kümmert. Sie soll sie nicht ersetzen.
Fallbeispiele für Schäden bei einer Vermögensschadenhaftpflicht
Unternehmensberatung: Fristverzug
Eine Unternehmensberatung soll eine Bedarfsanalyse für ein Produkt erstellen. Der Angestellte, der die Analyse durchführt, wird schwer krank und fällt für mehrere Wochen aus. Das Projekt verzögert sich um einen weiteren Monat. Der Auftraggeber macht Schadenersatzansprüche und entgangenen Gewinn in Höhe von 135.000 Euro geltend. Gut, wenn wir da einspringen.
Webagentur: Verletzung von Schutzrechten
Eine Webagentur verwendet für das Webdesign eines Smartphone-Herstellers das geschützte Bildmaterial eines Wettbewerbers. Die Website wird ohne weitere Prüfung live geschaltet. Die Webagentur wird vom rechtlichen Eigentümer des Bildmotivs abgemahnt – er erhebt Schadenersatzforderungen in Höhe von 45.000 Euro. Glücklich ist, wer sich vor den Folgen einer solchen misslichen Lage geschützt hat.
Rechtsanwalt: Schaden durch Hacker-Angriff
Eine Kanzlei wird Opfer eines Hacker-Angriffs. Die Hacker verschaffen sich Zugriff zu den Daten und versenden per E-Mail einen Virus an alle Mandanten und Mandantinnen. Die dadurch entstandenen Schäden möchten die Kunden und Kundinnen ersetzt haben – insgesamt geht es um 56.000 Euro. Wer unsere Vermögensschadenhaftpflicht hat, kann jetzt aufatmen.
Plus: Mit dem Bürohaftpflicht-Leistungsbaustein sind Sie auch gegen Sach- und Personenschäden z. B. in Ihrer Kanzlei versichert.
Baumarktfiliale: Vertrauensschaden
Eine Baumarktfiliale bemerkt fehlende Warenbestände über einen längeren Zeitraum. Nach aufwändiger Recherche stellt sich heraus, dass ein Mitarbeiter Waren für private Zwecke entwendet hat. Die Summe der entwendeten Waren beläuft sich auf 20.000 Euro. Für den Mitarbeiter bleibt da nur der Gang zur Tür hinaus. Gut, dass Sie auch bei solchen Vetrauensschäden durch unsere Versicherung abgesichert sind.
Der passende Versicherungsschutz für Ihre Branche
Je nach Branche und Berufsgruppe unterscheiden sich die benötigten Leistungen ihrer Vermögenshaftpflichtversicherung. Wir haben Ihnen exemplarisch drei Branchen dargestellt und zeigen Ihnen im Vergleich, welche Leistungen Sie nach Abschluss der Versicherung im Schadenfall erwarten können.
Rechtsanwalt
Sie beraten Ihre Mandanten und Mandantinnen nach bestem Wissen. Eine gute Büroorganisation unterstützt Sie dabei. Und doch kann der Fall passieren, dass ein wichtiger Termin in Ihrem Fristenkontrollbuch nicht richtig eingetragen wird – und Ihr Mandant dadurch einen finanziellen Verlust erleidet, für den Sie schadenersatzpflichtig sind.
Wichtige Leistungen auf einen Blick
Kostenübernahme bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Kostenübernahme bei Verletzung von Datenschutzgesetzen
Kostenübernahme bei Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen
Kostenübernahme bei Personen- und Sachschäden durch integrierte Bürohaftpflicht
Dienstleister
Sie beraten Ihre Kunden und Kundinnen, übernehmen Aufgaben, sprechen Empfehlungen aus und nehmen fremde Vermögensinteressen wahr. Das Risiko, dass Ihre Angestellten oder Sie dabei unwissentlich Vermögensschäden verursachen, ist immer da. Sollte das passieren, springt die Vermögensschadenhaftpflicht für Sie ein. Bei aller Sorgfalt in der Auswahl Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – schwarze Schafe gibt es leider auch im beruflichen Umfeld überall. Ein Griff in die Kasse kann Ihrem Unternehmen empfindlich weh tun. Den Vertrauensverlust können wir nicht ersetzen – den finanziellen Nachteil schon. Die Vermögensschaden-Haftpflicht bietet Schutz, der Gold wert sein kann und nicht nur die Vermögensinteressen anderer im Schaden deckt, sondern Ihre gleichzeitig sichert.
Wichtige Leistungen auf einen Blick
Kostenübernahme bei Reputationsschäden
(Kosten für die Vermeidung von negativer Publicity)
Kostenübernahme bei Betrugsschäden
(Betrug durch Dritte)
Steuerberater
Ihre Mandanten übertragen Ihnen die Verantwortung für ihre Steuererklärungen. Sie lassen sich bei wichtigen Investitionen von Ihnen beraten, wenn es um deren steuerliche Auswirkungen geht. Wenn durch einen Bürofehler ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofes „an Ihnen vorbeigeht“ und eine von Ihnen in Aussicht gestellte steuerliche Entlastung bei Ihrem Mandant oder Ihrer Mandantin ausbleibt, springt die Versicherung ein und schützt Sie vor Schadensersatzforderungen.
Wichtige Leistungen auf einen Blick
Kostenübernahme bei Vermögensschäden durch falsche Beratung oder das Versäumen einer Frist
Versicherungsschutz bei einer Tätigkeit im Bereich Merger & Akquisition
Der Weg ist das Ziel - wir begleiten Sie.
1. Risikoanalyse
Wir analysieren Ihre aktuelle Situation
und suchen nach Versorgungslücken.
2. Individuelle Angebote
Wir erstellen Ihnen die besten Angebote
und klären Sie über die Leistungen auf.
3. Betreuung
Wir managen Ihren Schutz und kümmern uns um die Schadensregulierungen.
Was unsere Kunden sagen
ERTAS Versicherungen - digital. einfach. sicher.
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Welche Zahlweisen sind möglich?Sie können bei uns per Lastschrift bezahlen. Wir bieten die Zahlweisen 'monatlich', 'vierteljährlich', 'halbjährlich' und 'jährlich' an. Wenn Sie die Zahlweise anpassen möchten, können Sie das im Kundenportal auf der Vertragsdetailseite tun. Für die Reiseversicherung ist nur eine Einmalzahlung oder die jährliche Zahlweise möglich.
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Gilt der Versicherungsschutz weltweit?Generell gilt für die Privathaftpflichtversicherung von andsafe weltweiter Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass der Wohnsitz oder Unternehmensstandort in Deutschland ist. Bei einem Umzug (Ummeldung des Erstwohnsitzes / Unternehmensstandort) ins Ausland ist eine Versicherung bei andsafe leider nicht mehr möglich.
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Wie kann ich im Schadenfall Dokumente hochladen?Wenn Sie erfolgreich einen Schaden im Bereich "Schaden melden" im Kundenportal angelegt haben, bekommen sie eine Nachricht von uns. Aus dieser Nachricht geht auch hervor, welche Dokumente wir von Ihnen für die weitere Schadensbearbeitung benötigen. Diese können Sie uns dann ganz bequem im Kundenportal zur Verfügung stellen, damit wir Ihren Schaden so schnell wie möglich bearbeiten und erstatten können. In Ihrem persönlichen Kundenbereich sehen Sie auch noch einmal, welche Dokumente wir noch benötigen.
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Wie sind Schäden durch Drohnen versichert?Das Fliegen von Drohnen ist bei uns versichert. In der Privathaftpflichtversicherung sind Sie geschützt, sofern Sie die Drohne nicht gewerblich oder entgegen gesetzlicher Vorschriften nutzen, das Startgewicht von 5 Kilogramm nicht überstiegen wird und bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird. Auch in der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Flugdrohnen bis 5 kg Fluggewicht für den betrieblichen Einsatz bis zu einer maximalen Summe von 750.000 € versichert.
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Was ist eine Forderungsausfalldeckung?Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung) ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung. Mit ihr springen wir als Ihre Versicherung ein, wenn jemand Ihnen einen Schaden zugefügt hat, aber finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten, bzw. wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt.
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Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?Nein. Der Name „Haftpflichtversicherung“ bedeutet nicht, dass es Pflicht ist, diese Versicherung zu besitzen. Er bezieht sich auf die Tatsache, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind zu haften – und dass diese Versicherung Sie in einem solchen Fall schützt. Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung sein?Die Deckungssumme sollte pauschal mindestens 10 Mio. Euro betragen. Diese Summe sollte alle Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken. Darüber hinaus – und für nur einen geringen Beitrag mehr – können Sie Ihre Haftpflichtversicherung auch mit einer Deckungssumme von 20 Mio. oder 30 Mio. Euro abschließen. Wir bieten auch Tarife an, die 50 bis 100 Mio. abdecken. Dafür nehmen Sie gerne direkten Kontakt mit uns auf.
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Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung?Bei uns können Sie die private Haftpflichtversicherung entweder ohne Selbstbeteiligung oder mit drei unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen abschließen: 150 Euro 300 Euro 500 Euro Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag Ihrer Versicherung verringert werden.
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Gibt es eine Mindestschadenhöhe für die Privathaftpflichtversicherung?Nein, es gibt bei uns keine Mindestschadenhöhe.
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Was muss ich bei einem Privathaftpflicht-Vergleich beachten?Auf diese Dinge sollten Sie bei einem Vergleich von unterschiedlichen privaten Haftpflichtversicherungen und den entsprechenden Tarifen achten: Wer soll mit der Versicherung versichert werden – Sie als Einzelperson, Sie und Ihr:e Partner:in oder Sie und Ihre Familie? Hat der Tarif der Versicherung eine ausreichend hohe Deckungssumme bzw. haben Sie ausreichend hohe Versicherungssummen gewählt? Sind beim Versicherer Mietsachschäden und Schäden an geliehenen Sachen mitversichert? Inwieweit sind Vermögensschäden mitversichert? Wie sind Gefälligkeitsschäden versichert? Sind auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder bzw. Personen abgedeckt? Enthält die Versicherung eine Forderungsausfalldeckung? Können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst wählen und so den Beitrag der Versicherung ggf. senken? Umfasst die Versicherung auch die „Mallorca-Deckung“ und einen allgemeinen Schutz im Ausland? Wie sieht die Kündigungsfrist der Versicherung aus?
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Was bedeutet Deliktsunfähigkeit?Personen gelten als schuld- bzw. deliktsunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Unter diese Gruppe fallen Kinder bis sieben Jahre und Erwachsene mit begrenzten geistigen Fähigkeiten bspw. durch Demenz. Demnach tragen diese im Falle eines von ihnen verursachten Schadens keine Verantwortung und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn also Ihre 5-jährige Tochter bei einer gemeinsamen Radtour aus Versehen mit dem Fahrrad zu nah an ein parkendes Auto kommt und dieses zerkratzt, hat der Eigentümer des Autos kein Recht auf Schadenersatz. In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie jedoch den Verzicht auf Einwand der Deliktunfähigkeit: Wurden Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder oder andere mitversicherte Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichten wir auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leisten Schadenersatz, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit verzichten zu wollen, und der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.
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Reicht die private Haftpflichtversicherung als Absicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst aus?Angestellte im Öffentlichen Dienst wie Lehrer:innen, Beamt:innen oder Polizist:innen benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung als zusätzliche Absicherung. Denn die reine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie – wie der Name schon sagt – bei Schäden in der Freizeit, sie bietet keinen Schutz bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit. Doch bei uns können Sie den Zusatzbaustein "Diensthaftpflichtversicherung" im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung abschließen und sich so vor finanziellen Folgen durch Schäden auch während der Dienstzeit abgesichert.
Weitere Gewerbeversicherungen
*Berechnungsgrundlage: Buchhalter:in, Neugründung, 50.000 EUR Umsatz, 100.000 EUR Versicherungssumme