- BU zahlt, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, nach den Maßstäben des Versicherers.
- DU-Klausel zahlt, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit entlässt oder in den Ruhestand versetzt.
Das Problem: Ein Beamter kann vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden und trotzdem noch in der Lage sein, einen anderen Beruf auszuüben. Ohne echte DU-Klausel prüft der Versicherer dann selbst und kann die Leistung ablehnen.
Besonders wichtig für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug: Hier gibt es eine besondere Dienstunfähigkeit, etwa die Polizeidienstunfähigkeit. Du bist dann für den Vollzugsdienst nicht mehr geeignet, kannst aber in der Verwaltung weiterarbeiten. Eine allgemeine DU-Klausel greift in diesem Fall nicht, nur eine spezielle Klausel für deinen Vollzugsdienst.