Als Beamter bist du nicht gesetzlich pflichtversichert. Stattdessen beteiligt sich dein Dienstherr über die Beihilfe an deinen Kosten für Arzt, Krankenhaus, Zahnarzt und Medikamente. Für den verbleibenden Teil schließt du eine private Krankenversicherung ab, einen sogenannten Restkostentarif.
Beim Bund und in vielen Ländern gelten diese Beihilfesätze:
| Person | Beihilfe | Rest privat |
| Aktive Beamte | 50 % | 50 % |
| Aktive Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (wenn berücksichtigungsfähig) | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
| Pensionäre | 70 % | 30 % |
Einige Länder weichen davon ab, zum Beispiel bei Ehepartnern, Kindern oder Selbstbehalten. Entscheidend ist immer die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn. Genau deshalb muss der PKV-Tarif exakt dazu passen.