Für den Vollzugsdienst gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. Erfüllst du sie dauerhaft nicht mehr, kann der Dienstherr dich für polizeidienstunfähig erklären, auch wenn du im Büro noch voll arbeiten könntest. Eine Knieverletzung beim Einsatztraining oder eine Belastungsreaktion nach einem schweren Einsatz reichen dafür unter Umständen aus.
- Als Anwärter hast du bei Dienstunfähigkeit in der Regel keinen Anspruch auf Pension.
- Auf Probe droht die Entlassung, das Ruhegehalt ist in den ersten Jahren gering.
- Eine klassische BU zahlt nicht, wenn du noch einen anderen Beruf ausüben könntest.
Achte deshalb auf eine Absicherung mit echter Klausel zur Polizeidienstunfähigkeit, und zwar möglichst früh, solange deine Gesundheitsangaben noch sauber sind. Alle Details findest du in unserem Ratgeber Dienstunfähigkeit.